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Ich frage mich, nachdem ich das Interview mit Markus Hofmann gelesen habe, welchen Zeitplan die Verantwortlichen für die Veröffentlichung gehabt haben. Projekte, die kurz vor dem Zieltermin alles noch einmal verschieben, sind ja ein sehr bekanntes Phänomen. Die Ursache der Verschiebung liegt in mangelnder Planung und / oder in mangelnder Fortschrittskontrolle und korrigierenden Maßnahmen.
Das scheint hier nicht passiert zu sein – sonst hätte man nicht so kurzfristig reagieren müssen.
Ich frage mich ferner, ob die Überprüfung des Gutachtens durch eine weitere Kanzlei von vornherein ein Teil des Vorgehens war oder ob diese „Idee“ nachträglich entstanden ist? War man vielleicht erst „kurz vor Toresschluss“ unsicher? Angst vor der eigenen Courage?
Markus Hofmann macht nicht deutlich, ob das Bistum ein „wasserfestes“ Gutachten beauftragt hat oder eine moralisch/ethische Einschätzung mit dem Hintergrund strukturierter Vorgehensweise, wie sie Juristen gelernt haben.
„Der Auftrag des Erzbischofs lautet ja, nicht nur das Vorgehen bei Fällen sexualisierter Gewalt zu untersuchen, sondern auch Fehler und Versäumnisse klipp und klar zu benennen. Und das schließt die Namen der damaligen Verantwortungsträger, also etwa früherer Bischöfe, Generalvikare oder Personalverantwortlicher, ein.“
Ob „klipp und klar“ heißt „juristisch gerichtsfest“? Oder ob den Auftraggebern erst im Verlauf oder kurz vor Abgabe klar geworden ist, was sie da beauftragen?