Es ist ganz einfach Machtmissbrauch

Doris Wagner im Gespräch mit Kardinal Christoph Schönborn macht deutlich, dass der wesentliche Grund für Missbrauch einfach erklärbar ist.

Frau Wagner sagt an einer Stelle: „Ich glaube aber, dass man sagen kann, dass es ein ganz einfaches Prinzip gibt, einen ganz einfachen Grund, der Missbrauch ermöglicht und das ist einfach ein Machtungleichgewicht. Sobald Augenhöhe fehlt in einer Beziehung wird die Beziehung anfällig dafür, dass es auch Missbrauch gibt.“

Schuld ohne Sühne

https://www.youtube.com/watch?v=vCABgAVXw8c

Der SWR berichtet über die Taten von Gregor Müller im Erzbistum Freiburg und die Taten von Pfarrer M. in Freisen. Der Bericht befasst sich auch mit dem Gesamtumfeld des Missbrauchs in der kath. Kirche.

Die Klageschrift eines Opfers von Gregor Müller an die Glaubenskongregation wird aus Rom bestätigt, dann aber scheinbar nicht mehr weiter verfolgt. Es kommt keine weitere Antwort mehr.

Die Feststellung der Staatsanwaltschaft in Trier zu den Tagen von Pfarrer M. in Freisen bewegt das Bistum Trier, den Missbrauchsbeauftragen der Deutschen Bischofskonferenz, Stefan Ackermann nicht dazu sich öffentlich zum Fall zu äußern. Es gibt nur eine schriftliche Stellungnahme an den SWR.

Das Zentrum für Kinderschutz der päpstlichen Universität Greogoriana äußert sich mit der Psychologin Katharina Fuchs zu den Gründen, warum es immer wieder zu Missbrauch kommt: viele Kleriker gehen mit ihrer Macht im Amt nicht verantwortungsvoll um. „Sie sehen sich nicht mehr als Teil ihrer Schäfchen, sondern wirklich auf einer höheren Ebene, haben viel Macht, Autorität und Einfluss was sehr gern missbraucht wird.“

Der Leiter des Kinderschutzzentrums fordert klar: Priester und Bischöfe müssen Macht abgeben – auch und gerade an Laien.

Erzbistum Köln nimmt detailliert Stellung

Das Erzbistum Köln nimmt zu Fragen von Journalisten ausführlich Stellung.

Mit Aktualisierung vom 17.11.2020 hat das Erzbistum Köln ausführlich zu Fragestellungen von Journalisten Antworten geliefert. Ich bin gespannt, wie die Reaktion in der Presse ausfällt. Die Fragen und Antworten sind auch als PDF verfügbar.

Eine Frage, die mir einfiel: wodurch ist überhaupt Zweifel an der äußerungsrechtlichen Korrektheit des Gutachtens aufgetreten? Zitat: „Die Kanzlei Redeker pp. wurde im Februar 2020 durch das Erzbistum Köln beauftragt, die bestehenden äußerungsrechtlichen Bedenken zu prüfen.“

Was hat diese Beauftragung ausgelöst? Irgendjemand muss das Gutachten von Westpfahl – Spilker – Wastl doch gelesen haben und zur Einschätzung gelangt sein, dass dieses rechtlich nicht sicher ist.

Unabhängig davon: jedenfalls ein Schritt Richtung Transparenz.

Theorie und Praxis im Bistum Hildesheim: kein Rat, keine Unterstützung

Interview mit dem Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer.

Erst heute stolpere ich in der SZ über ein Interview mit Bischof Heiner Wilmer. Ich selbst hatte ihn – bevor ich von den Taten meines Onkels erfuhr – im November 2018 angeschrieben und mein Engagement bei der Aufarbeitung aus systemischer Sicht angeboten. Ich war beeindruckt von seinen Worten, dass der sexuelle Missbrauch durch kath. Priester offenbar zur DNA der kath. Kirche gehöre.

Im Dezember 2018 erfuhr ich aus dem Bistum Hildesheim von den Taten meines Onkels Hermann H. und erlebte die Historie dieses Falles. Ich fragte den Bischof meines Bistums Hildesheim, Bischof Wilmer, am 22.12 um Rat und Orientierung,

Ich besuchte die Christmette im Hildesheimer Dom und stellte mich dem Bischof danach mit meinem Anliegen vor. Ich wurde brüsk abgewiesen. Auf meine Email erhielt ich keine Antwort.

Am 24.2.2019 äußerte ich mich enttäuscht und erhielt dann am 27.2.2019 folgende Nachricht aus seinem Büro.

Erzbistum Köln und der Betroffenenbeirat des Bistums veröffentlichen gemeinsame Erklärung

Pressemitteilung des Erzbistums und des Betroffenenbeirats des Bistums

Am 30. Oktober veröffentlichen das Erzbistum Köln und der Betroffenenbeirat des Bistums eine gemeinsame Erklärung. Die „Unabhängige Untersuchung“ wird vollständig neu gefasst und bis zum 18. März 2021 veröffentlicht.

Prof. Dr. Matthias Jahn und Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Franz Streng kommen in ihrem Gutachten zur „Unabhängigen Untersuchung“ zur Einschätzung, dass die „dort vorgenommene Zuschreibung persönlicher Verantwortung von Entscheidungsträgern des Erzbistums Köln aus rechtswissenschaftlicher Sicht im Ganzen zweifelhaft ist“.

Generalvikar Markus Hofmann begründet die kurzfristige Verschiebung der Veröffentlichung der „Unabhängigen Untersuchung“

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Ich frage mich, nachdem ich das Interview mit Markus Hofmann gelesen habe, welchen Zeitplan die Verantwortlichen für die Veröffentlichung gehabt haben. Projekte, die kurz vor dem Zieltermin alles noch einmal verschieben, sind ja ein sehr bekanntes Phänomen. Die Ursache der Verschiebung liegt in mangelnder Planung und / oder in mangelnder Fortschrittskontrolle und korrigierenden Maßnahmen.

Das scheint hier nicht passiert zu sein – sonst hätte man nicht so kurzfristig reagieren müssen.

Ich frage mich ferner, ob die Überprüfung des Gutachtens durch eine weitere Kanzlei von vornherein ein Teil des Vorgehens war oder ob diese „Idee“ nachträglich entstanden ist? War man vielleicht erst „kurz vor Toresschluss“ unsicher? Angst vor der eigenen Courage?

Markus Hofmann macht nicht deutlich, ob das Bistum ein „wasserfestes“ Gutachten beauftragt hat oder eine moralisch/ethische Einschätzung mit dem Hintergrund strukturierter Vorgehensweise, wie sie Juristen gelernt haben.

„Der Auftrag des Erzbischofs lautet ja, nicht nur das Vorgehen bei Fällen sexualisierter Gewalt zu untersuchen, sondern auch Fehler und Versäumnisse klipp und klar zu benennen. Und das schließt die Namen der damaligen Verantwortungsträger, also etwa früherer Bischöfe, Generalvikare oder Personalverantwortlicher, ein.“

Ob „klipp und klar“ heißt „juristisch gerichtsfest“? Oder ob den Auftraggebern erst im Verlauf oder kurz vor Abgabe klar geworden ist, was sie da beauftragen?