Pressemitteilung des Erzbistums und des Betroffenenbeirats des Bistums
Am 30. Oktober veröffentlichen das Erzbistum Köln und der Betroffenenbeirat des Bistums eine gemeinsame Erklärung. Die „Unabhängige Untersuchung“ wird vollständig neu gefasst und bis zum 18. März 2021 veröffentlicht.
Prof. Dr. Matthias Jahn und Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Franz Streng kommen in ihrem Gutachten zur „Unabhängigen Untersuchung“ zur Einschätzung, dass die „dort vorgenommene Zuschreibung persönlicher Verantwortung von Entscheidungsträgern des Erzbistums Köln aus rechtswissenschaftlicher Sicht im Ganzen zweifelhaft ist“.