Pfarrer H., der Missbrauch und der Bischof – eine Zeitleiste

Pfarrer H., der Missbrauch und der Bischof – eine Zeitleiste

Mein Patenonkel Hermann H. wurde am 7.12.2018 durch die Leitung des Bistums Osnabrück des sexuellen Missbrauchs von ihm anvertrauten Kindern beschuldigt. Danach trafen beim Bistum weitere Vorwürfe ein, die bis heute weder mein Onkel noch ich in Gänze kennen. Während ich keine Gründe habe, daran zu zweifeln, dass mein Onkel erhebliches Unrecht begangen hat, sehe ich mich gleichzeitig in der Verpflichtung, ihn in seiner Menschenwürde, seiner Gesundheit und seinen Rechten zu schützen. Entsprechend habe ich mich gegenüber ihm, der Bistumsleitung und anderen an seinem Fall beteiligten Menschen in den letzten nunmehr fast 2 Jahren verhalten. Mich „richtig“ zu verhalten ist mir sicher nicht immer gelungen. Nicht selten war ich wütend, manchmal traurig und häufig verzweifelt.

Ich habe mich nun endlich entschieden, das inzwischen anhand von Dokumenten und Presseberichten zu seinem „Fall“ Aufgearbeitete und das von mir Erlebte in einer Zeitleiste zu dokumentieren. Ich habe mir vorgenommen, mich dabei einer eigenen Bewertung des Erlebten und Erfahrenen zu enthalten und hoffe, dass mir das angemessen gelungen ist. Ich möchte jedem Leser ermöglichen, seine eigene Bewertung vornehmen zu können.

Ich verbinde diese Arbeit mit der Hoffnung, dass sie einen Beitrag für eine zukünftig weiter verbesserten Umgang der Kirche mit Tätern und ihren Opfern sein kann. Aggregierte Täterzahlen je Bistum sind etwas anderes als ein konkreter Fall – und um den geht es hier.

Wem es eigentümlich vorkommt, dass ich von mir und meinem Onkel in der dritten Person spreche, bitte ich um Verständnis. Es geht mir dabei auch um Abstand. Meine eigene Bewertung des Erlebten werde ich zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, zu dieser Zeitreihe beitragen können und möchten, schreiben Sie mir gern.

Andreas Hestermeyer
4. Oktober 2020

25.2.1966Hermann H. wird vom Osnabrücker Bischof Helmut Hermann Wittler zum 1.4.1966 als Kaplan in Dalum eingesetzt, da der bisherige Stelleninhaber eine andere Stelle angenommen hat. Seine Wohnung und Beköstigung erhalte Hermann H. im Schwesternhaus der Gemeinde.
26.2.1969Der Bischof von Osnabrück, Helmut Hermann Wittler versetzt Hermann H. zum 1.4.969 als Kaplan nach Rhede in die Pfarrei des ehemaligen Gellenbecker Kaplans Heinrich Korte. Er begründet das mit der Versetzung des Vorgängers als Kaplan nach Alfhausen
Der Bischof schreibt handschriftlich auf das Versetzungsschreiben:
„Bevor Sie einen eigenen Haushalt bekommen, schien es uns gut zu sein, dass Sie doch einmal bei einem Pastor im Haushalt sind. Ich glaube auch, dass es mit Pastor K. zu einer guten Zusammenarbeit kommen wird.“
16.3.1972Der Generalvikar des Bistums Osnabrück versetzt Kaplan H. im Namen des Bischofs als Kaplan nach Twist, St. Ansgar. Er begründet das mit der Versetzung des Vorgängers in eine andere Gemeinde.
11.3.1976Kaplan H. wird von Bischof Wittler mit Wirkung vom 1.5.1976 zum Pfarrer der Gemeinde St. Lambert in Merzen ernannt. Eine nähere Begründung zur Ernennung gibt der Bischof in seinem Schreiben nicht.
29.9.93 „Ht“ notiert in den Personalakten von Pfarrer H., dass ein Mitarbeiter (Name bekannt) Hinweise auf Bedenken von Eltern aus Merzen erhalten hat, ihre Kinder in Kontaktmöglichkeiten zu Pfarrer H. kommen zu lassen. 
Bei „nur Gerüchten“, wird am 3.10.1993 notiert, „müssen wir uns schützend vor H stellen“.

27.2.97 Der Generalvikar des Bistums verfasst eine Notiz für die Personalakte von Pfarrer H.: Es gibt in verschiedenen Bereichen Gerüchte um möglichen Kindesmissbrauch durch Pfarrer H. . Der Personalreferent soll einen Weg suchen, Pfarrer H. aus der aktiven Seelsorge zu nehmen. Konkrete aktuelle Hinweise, die als juristisches Material gelten können, liegen nicht vor. Der GV notiert: „Wir möchten die Kinder, Pfr. H und die Kirche von Osnabrück vor größerem Schaden bewahren“.
6.3.97 Der Personalreferent dokumentiert: Auf einer Disco in Merzen wurde vor einigen Wochen von Jugendlichen offen darüber gesprochen, dass Pfarrer H. sich vor etlichen Jahren vor einem Jungen sexuell nicht ganz einwandfrei verhalten habe. Eine Anzeige wurde von Eltern zurückgezogen.
13.3.97 Es findet ein Gespräch zwischen dem Personalreferenten, dem Domdechanten und Pfarrer H. statt. Dieser wird mit den Aussagen vom 6.3.1997 konfrontiert. Pfarrer H. bestätigt: er weiß, um welchen Jungen es sich handelt. 
Man einigt sich, dass Pfarrer H. den Bischof bittet, ihn aus gesundheitlichen Gründen „und auf eigenen Wunsch“ in den Ruhestand zu versetzen. Mehrere Altenheime werden genannt. Der Dechant und der Personalreferent („wir“) „unterstreichen, dass es wichtig sei, alles unter dem Kontext der Altenheimseelsorge zu sehen. Andere Seelsorgefelder können wg. der Vorwürfe nicht wahrgenommen werden“.
18.3.97 Der Personalreferent notiert handschriftlich: „Bischof Franz Josef hat eingewilligt, wenn Pfr. H. in seinen Heimatort Gellenbeck zieht“.
19.3.97 Pfarrer H. bittet schriftlich „um eine baldige Versetzung in den Ruhestand“
25.3.97Bischof Bode nimmt „den Verzicht auf die Pfarrstelle St. Lambertus zu Merzen“ an und versetzt Pfarrer H. in den Ruhestand. Er bedankt sich für die treuen pastoralen Dienste.
4.4.97Der Gemeindedirektor von Merzen bittet den Bischof nach einem persönlichen Gespräch mit Pfarrer H. darum, diesen weiter als Priester in der Gemeinde Merzen zu beschäftigen. Er habe nach dem Gespräch den Eindruck, dass dieser das sowohl möchte als auch könnte. Der Personalreferent des Bistums sendet am 17.4.97 eine abschlägige Antwort.
1.7.97Bischof Bode bedankt sich in einem ausführlichen Schreiben für den pastoralen Dienst bei Pfarrer H. . Mit dem Dank verbindet er die „guten Wünsche, dass Sie bei gefestigter Gesundheit als Ruheständler in der Seelsorge in der Heimatgemeinde mithelfen können“.

28.7.2000Bischof Bode ernennt Pfarrer H. für die Zeit der Krankheit des hauptamtlichen Pfarrers zum Pfarradministrator der Gemeine Mariä Himmelfahrt, Hagen-Gellenbeck. Er wird ferner für die Dauer von 3 Jahren zum Subsidiar der Gemeinde ernannt.
13.5.2003 Bischof Bode ernennt Pfarrer H. für weitere 3 Jahre zum Subsidiar der Gemeinde Mariä Himmelfahrt, Hagen-Gellenbeck.
3.7.2006 Bischof Bode ernennt Pfarrer H. für weitere 2 Jahre zum Subsidiar der Gemeinde Mariä Himmelfahrt, Hagen-Gellenbeck.

19.1.2010 Am 19. Januar 2010 löst ein Schreiben von Pater Klaus Mertes, Rektor des Canisius-Kollegs, an ehemalige Schüler und Schülerinnen die Aufklärungswelle über den Missbrauch von Schülern am Canisius-Kolleg in den 1970er und 1980er Jahren aus.
10.3.2010Der Provinzial der Franziskaner in Hannover, Pater Norbert Plogmann, bestätigt Nachrichten über sexuelle Übergriffe in der Zeit um 1970 im Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen.
In seinem Schreiben an die Gläubigen in den Gemeinden spricht sich Franz-Josef Bode für rückhaltlose Offenheit aus: „Nichts darf beschönigt werden. Das Ringen um Wahrheit und Gerechtigkeit für Opfer und Täter darf nicht aufhören.“
Link zum NOZ-Bericht.
27.3.2010Die NOZ berichtet, das Bischof Bode am Wochenende einen Pfarrer in Spelle im südlichen Emsland wegen des Vorwurfs eines Sexualdeliktes mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entpflichtet. In einem Brief an die Gemeinde schreibt Bode: „Ich bin erschüttert und voller Trauer über diesen Fall. Ihnen wird es nicht anders ergehen. Vertrauen ist gebrochen. Es ist schwer, die Gedanken und Gefühle zu ordnen. Auch darum ist es gut, dass eine unabhängige Instanz das Geschehene prüft.“
Der Pressesprecher des Bistums, Hermann Haarmann, erklärte auf Anfrage der NOZ, dass im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Geistliche in den vergangenen Tagen und Wochen mehrere Hinweise eingegangen seien. Das Bistum wolle jeden Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeben, außer wenn der Hinweisgeber das nicht will.
2.4.2010Skeptisch äußert sich Bischof Bode sich zu einer finanziellen Entschädigung. „Die Anerkennung erfahrenen Leids ist wichtig.“ Aber es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Kirche „freikaufen oder Schweigen erkaufen“ wolle. Link.
30.5.2010Umfassende Reformen in der katholischen Kirche hat der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode gefordert. Die Kirche brauche jetzt ein „Klima der Offenheit“, damit sie „nicht zu einem ‚geschlossenen System‘ werde, das sich nur noch um sich selbst dreht“, sagte Bode dem Hamburger Magazin Der Spiegel.
8.6.2010Die NOZ berichtet aus einer Journalistenrunde mit Bischof Bode und Generalvikar Paul: seit Februar 2010 gab es 28 Hinweise auf Missbrauch durch 21 Personen. Davon sind 16 Priester. Von diesen sind bisher 11 verstorben und 4 in Pension. Ein Priester würde aktuell strafrechtlich verfolgt.
Der NOZ-Artikel gibt keine Hinweise zur aktuellen seelsorgerischen Tätigkeit der vier Pensionäre und etwaigen Schutzmaßnahmen des Bistums. Ob Pfarrer H. dazu zählt, geht aus dem Artikel nicht hervor.
28.11.2010Am ersten Advent 2010 legt Bischof Bode das hier einsehbare Schuldbekenntnis ab.
8 Jahre später wird Bischof Bode Andreas H. am 22.12.2018 im Kontext eines Gesprächs zum Fall von Pfarrer H. fragen: „Haben Sie denn nicht gesehen, wie ich mich 2010 auf den Boden geworfen habe? Was soll ich denn noch mehr tun? Ich kann das ja nicht wiederholen!“

Spätsommmer
2015
Pfarrer H. bittet Andreas H. als sein Patenkind um seine Betreuung im Alter. Er unterzeichnet eine umfassende christliche Patientenvollmacht, mit der er Andreas H. in die Lage versetzt, in allen Belangen an seiner Statt zu handeln.
Frühsommer 2016Pfarrer H. erleidet zwei Schwächeanfälle und wird in der Bad Rothenfelder Herzklinik stationär aufgenommen. Es wird klar, dass er sich in seiner Wohnung nicht mehr allein versorgen kann.
Juli 2016Der Generalvikar des Bistums Osnabrück, Theo Paul, setzt sich auf die Bitte von Andreas H. für eine Unterbringung von Pfarrer H. im Paulusheim Osnabrück ein. Sein Wirken in den Gemeinden Gellenbeck und Merzen würdigt Herr Paul im Telefonat außerordentlich.
Andreas H. legitimiert sich gegenüber der Bistumsorganisation mit der von Pfarrer H. erteilten Vollmacht. Das Paulusheim wird von seinem Bruder des Generalvikars, Franz Paul geleitet – ein Zimmer steht alsbald zur Verfügung, ein Langzeitpflegevertrag wird unterzeichnet.
August 2016Pfarrer H. kehrt nicht mehr in seine Wohnung zurück. Er bezieht ein Zimmer im Paulusheim und ist nun in vollstationärer Pflege.
30.1.2017Die NOZ berichtet aus Anlass der Ernennung von Antonius Fahnemann zum neuen Ansprechpartner für Missbrauchsopfer erneut zu Zahlen von Missbrauchsfällen im Bistum Osnabrück.
Die Zahlen haben sich laut NOZ-Bericht seit dem 8.6.2010 offenbar nicht verändert: es geht nach 6 vergangenen Jahren weiterhin um 28 Fälle, 21 beschuldigte Personen, 16 davon Priester, davon 4 Pensionäre. Die Strafverfolgung eines weiteren Priesters wurde eingestellt, er erhielt eine kirchliche Strafe.
Es gibt keine neuen Informationen zum Umgang mit den verdächtigten Pensionären und ihrem etwaigen Einsatz als Seelsorger.
Gleichzeitig berichtet die NOZ von der Auskunft einer der Ansprechpersonen, Frau Dr. Witschen-Hegge, dass sich je Jahr bei ihr 1 -2 Personen melden. Witschen-Hegge betonte, dass viele Opfer sich erst nach 2010 getraut hätten, ihre Leiden zu erzählen.

Anmerkung: Die Informationen des Bistums in Kombination mit den Auskünften von Frau Dr. Witschen-Hegge erscheinen also insgesamt nicht plausibel.
November/ Dezember 2017Bischof Bode erhält zum Ende des Jahres 2017 Hinweise auf Übergriffe und sexuellen Missbrauch durch Pfarrer H. in den 80er und 90er Jahren. Er berichtet, dass er auch mehr als 20 Jahre zuvor entsprechende Informationen erhielt. Belastbare Aussagen habe es aber zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben.
Dies berichtet Bischof Bode in einem Brief an die Gemeinde Merzen berichten im Dezember 2018.
14.2.2018Etwa zwei Monate nach „Ende des Jahres 2017“, als Bischof Bode Hinweise auf Übergriffe und sexuellen Missbrauch durch Pfarrer H. erhielt, findet die erste protokollierte Anhörung eines dazu berichtenden Mannes statt. In einem Gespräch mit Herrn Wiemker, Justitiar des Bistums Osnabrück, Herrn Fahnemann, Missbrauchsbeauftragter des Bistums sowie seinem Therapeuten berichtet er aus seiner Zeit als Merzener Messdiener und Zeltlagerteilnehmer.
20.6.2018Ein weiterer Mann berichtet gegenüber Herrn Wiemker und Herrn Fahnemann von einem etwa 10-minütigen Erlebnis im Merzener Zeltlager.
6.7.2018Der Justitiar des Bistums, Herr Ludger Wiemker sowie Herr Antonius Fahnemann unternehmen eine „Anhörung der beschuldigten Person gem. Nr. 22 der Bischöflichen Richtlinien“ im Paulusheim.
Pfarrer H. verneint zunächst alle Vorwürfe und erklärt dies mit mangelnder Erinnerung. Auf eine entsprechende Frage bestätigt er, sich zu Jungen hingezogen gefühlt, dabei aber keine sexuelle Gefühle gehabt zu haben. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Vorwürfe richtig seien, aber „wenn sie das gesagt haben …“. Nach – lt. Protokoll – „eindringlichen Hinweisen“ offen zu reden und „reinen Tisch zu machen“ stellt man ihm die Fragem ob ihn die Gegenwart von Messdienern sichtbar erregt habt. Pfarrer H. bestätigt, dass sie ihn schon sexuell erregt hätten.
Später gibt das Protokoll wieder: „Ohne dass er sich an Namen und Gesichter erinnere, müsse er Angesichts der Vorwürfe sagen: So etwas habe ich getan“.
Herr Wiemker befragt ihn im Verlauf zu den Umständen seiner „plötzlichen Versetzung“ von Rhede nach Twist. Pfarrer H. gibt an, daran keine Erinnerung zu haben. Protokollierte Anschuldigungen aus Rhede gibt es zu diesem Zeitpunkt keine.
10.8.2018Nach mehr als einem Monat fährt Herr Wiemker in das Paulusheim und lässt sich das Protokoll der Anhörung vom 85-jährigen Pfarrer H. unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch Hr. Wiemker und Hr. Fahnemann erfolgt am 24.8. bzw. 23.8..
20.8.2018Ein dritter Mann ist mit Herrn Wiemker und Herrn Fahnemann im Gespräch und berichtet von seinen Erlebnissen beim Pfarrer zu Hause, im Jugenheim und im Zeltlager.
Anmerkung: Die Berichte der drei Männer liegen vor. Sie beschreiben Festhalten gegen den eigenen Wunsch, Alleinsein des Pfarrers mit Jungen in seinem Zelt, Berührungen an ihren Genitalien und am ganzen Körper sowie körperlichen Kontakt mit erigiertem Glied.
nach dem 28.8.2018Das Protokoll der Anhörung geht Pfarrer H. mit Schreiben vom 28.8.2018 per Post zu. Andreas H. findet es nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Pfarrer H. in einem Schrank seines Zimmers im Paulusheim.
10.9.2018Der stellvertretende Generalvikar Domkapitular Ulrich Beckwermert erlässt ein Dekret über die Einleitung einer Voruntersuchung gegen Pfarrer H. gem. 1717 CIC Zfr. 2 sowie Zfr. 32 der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Misbrauch Minderjähriger … durch Kleriker …“ (hier ein Link zur damaligen Fassung der Leitlinien)
10.11.2018Die Glaubenskongregation entscheidet an diesem Tag, Bischof Bode möge ein Disziplinar-Dekret gegen Pfarrer H. erlassen. Andreas H. erfährt dieses Detail am 1.10.2020. mit gleichem Schreiben teilt das Bistum mit, dass das Verfahren auf Basis von Art. 18 der veränderten Noramae de gavioribus delictis an die Glaubenskongretation zu übergeben war.
7.12.2018Der Generalvikar des Bistums Osnabrück informiert Andreas H. um 10:00 Uhr morgens telefonisch über die Vorwürfe gegen Pfarrer H., die „am Wochenende“ veröffentlicht würden.
nach dem 7.12.2018In einem mit 7.12.2018 datierten Brief erhält Andreas H. ein am 30.11.2018 durch Bischof Bode ausgestelltes Dekret, das Pfarrer H. öffentliches liturgisches Handeln und öffentliche Auftritte untersagt. Pfarrer H. wird verpflichtet, sich nicht mehr in seine frühere Gemeinde Merzen zu begeben. Eine Bestattung in Merzen schließt Bischof Bode im Dekret zudem aus.
In den Unterlagen meines von Pfarrer H. kann Andreas H. keine Kopie dieses Dekrets finden. Das Bistum informiert ihn am 1.10.2020, dass seinem Onkel dieses Dekret mit einem Schreiben vom 6.12.2018 zugestellt worden sei.

Aufgrund der Informationen des bischöflichen Kirchenrichters Schweer wird Andreas H. im Oktober 2020 klar, dass mit diesem Dekret ein erstes kirchenrechtliches Verfahren gemäß 1717 CIC abgeschlossen wurde. Es bezieht sich auf die ersten beiden Vorwürfe des Jahres 2018. Die kirchenrechtliche Ordnung sieht im Rahmen eines Strafprozesses eine Voruntersuchung vor, in dessen Rahmen der Beschuldigte anzuhören sei. Die Anhörung hat das Bistum in diesem Fall ohne eine benannte kirchenrechtliche Grundlage vor der Einleitung einer Voruntersuchung durchgeführt.
16.12.2018
3. Advent.
In den Kirchengemeinden St. Lambertus Merzen und Mariä Himmelfahrt Gellenbeck informiert Bischof Bode mit einem verlesenen Brief (Link) über Anschuldigungen zu Übergriffen und sexuellem Missbrauch gegen Pfarrer H..
19.12.2018An einem Vorbereitungsgespräch für eine am 21.12. geplante Versammlung der Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt in Gellenbeck, die lt. Hr. Wiemker „zum Schutz der Familie Hestermeyer vorgesehen ist“ nimmt Andreas H. teil, nachdem er darum gebeten hat. Im Verlauf der Vorbereitung bezeichnet Herr Beckwermert die in einem Brief von Bernd H. , dem Bruder von Andreas H., geäußerte Frage, warum es zwischen dem offiziellen Bekanntwerden der Beschuldigungen im Februar 2018 und dem November 2018 keinerlei seelsorgerische Gesprächsangebote an Pfarrer H. gab, als unredlich. Er wiederholt seinen Vorwurf der Unredlichkeit an Andreas H. gerichtet.
21.12.2018Nach der Informationsveranstaltung in Gellenbeck fordert Herr Beckwermert Andreas H. auf, Pfarrer H. in ein „Altenheim der Alexianer in Münster“ umzuziehen. Im Paulusheim sei Pfarrer H. nicht mehr tragbar.
Dieses „Altenheim“ ist jedoch tatsächlich eine Wohnung für geistig behinderte Menschen jeden Alters.
22.12.2018,
ein Tag vor dem 4. Advent.
Die NOZ berichtet aus einem Gespräch mit Bischof Bode nach langer Krankheit. Zu den Missbrauchsvorwürfen gegen Pfarrer H. sieht er eine Verantwortung in der Bistumsorganisation („…und ihn in den Ruhestand versetzt mit der Auflage, nur im Altenheimbereich tätig zu sein. Diese Auflage ist leider von keiner Seite nachgehalten worden.“). Andeas H. ist erschüttert, dass das Bekenntnis einer persönlichen Schuld am unbeschränkten seelsorgerischen Wirken von Pfarrer H. in Gellenbeck von 1997 – 2016 nicht dazu gehört.
Es kommt noch am 22.12.2018 zu einem Gespräch im Bischofshaus mit Bischof Bode im Beisein des Justitiars Wiemker und des Bruders von Andreas H., Bernd H.
Andreas H. legt Bischof Bode in diesem Gespräch die Protokolle des Jahres 1997 und die von Ihm unterzeichneten Ernennungen von Pfarrer H. als Subsidiar in Gellenbeck vor. Diese sind ihm offenbar entweder nicht bekannt oder nicht in Erinnerung.
Bischof Bode schlägt vor, in seiner Weihnachtspredigt die „ich“-Form anstelle der „wir“-Form zu benutzen.

Anmerkung: Die Versetzung von Pfarrer H. in den Ruhestand enthielt keinerlei Auflagen. Sie war verbunden mit dem Wunsch des Bischofs für ein erfolgreiches seelsorgerisches Wirken in seiner Heimatgemeinde Mariä Himmelfahrt, Gellenbeck.
Nach Weihnachten 2018Herr Franz Paul, Leiter des Paulusheims in Osnabrück, besteht in einem Telefonat auf den Auszug meines Pfarrer Hs. und „Verlegung“ zu „den Alexianern“ in Münster. Dort müsse er therapiert werden.
Anfang 2019Andreas H. bringt seinen Onkel mit einem ihm empfohlenen Psychotherapeuten in Kontakt. Das Gespräch zwischen den beiden (im Beisein von Andreas H.) verläuft offen, der Therapeut teilt ihm aber anschließend mit, dass eine Therapie unmöglich sei, solange Pfarrer H. sich nicht als krank empfinde. Pfarrer H. gehe es nach seinem Eindruck psychisch gut. Andreas H. gibt weitere Therapiebemühungen daraufhin auf.
Januar 2019Herr Beckwermert, der Personalreferent des Bistums Osnabrück, meldet sich tagsüber telefonisch bei Andreas H.. Er drängt ohne weitere Begründung auf ein Verlassen des Paulusheims und einen Umzug nach Münster. Andreas H. macht deutlich, dass seitens seines Onkels kein Interesse daran besteht. Es kommt zu keiner Einigung zum weiteren Vorgehen – man ist sich einig, dass die Sachlage ggf. juristisch zu klären ist. Herr Beckwermert kündigt Andreas H. eine Kündigung des Heimvertrages an. Das Gespräch endet nicht freundlich
Januar 2019Diverse Versuche von Andreas H., mit dem Bistum in einen Dialog zum Umgang mit Pfarrer H. zu treten bleiben erfolglos. Das Bistum ist stark daran interessiert, dass Pfarrer H. das Paulusheim verlässt und möchte darüber mit ihm sprechen. Andreas H. schlägt weitere Ziele für ein vorhergehendes Vorgespräch mit dem Bischof / Bistum vor:

1. Vorgehen für eine weiterführende neurologische Untersuchung und seelsorgerische Betreuung von Pfarrer H.

2. Vorgehen zur Aufrechterhaltung einer stabilen Wohn- und Pflegesituation für Pfarrer H. und den Mitarbeitern des Paulusheims Rede und Antwort zu stehen, wo Bedarf besteht.

3. Den Menschen zu danken, die Pfarrer H. weiterhin sozial einbinden und über die weitere soziale Einbindung sprechen.

4. Die von Franz Paul und Ulrich Beckwermert ausgehende Diskussion zum Auszug von Pfarrer H. einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

Herr Theo Trienen, Sekretär des Bischofs, lehnt diese Vorschläge am 16.1.2019 im Namen von Bischof Bode ab: „Aufgrund Ihrer Mail hat sich der angeregte Gesprächstermin (25. Januar, 15.30 Uhr) erübrigt. Im Auftrag von Bischof Dr. Franz-Josef Bode teile ich Ihnen darum mit, dass es kein Gespräch geben wird. Die offenen Fragen werden fachlich und rechtlich zu klären sein.“

Andreas H. teilt dem Bistum und dem Paulusheim die rechtsanwaltliche Vertretung für Pfarrer H. mit – sämtliche Kommunikation hat nun über diesen zu erfolgen.
21.2.2019Im Generalvikariat findet ein Gespräch zwischen Herrn Theo Paul, Generalvikar, Ludger Wiemker (Justiziar) und mir statt. Ich möchte versuchen, die Ziele des Bistums zu verstehen.
Herr Paul erläutert mir, dass er bei einem weiteren Verbleib von Pfarrer H. im Paulusheim dort Kundgebungen befürchtet. Zudem hätten sich die Gemeinden in Hagen a.T.W. und Merzen gegen einen Verbleib von Pfarrer H. im Paulusheim ausgesprochen und von dort und den Mitarbeitern des Paulusheims käme viel Druck. Ein Mann wie Pfarrer H. dürfe den Komfort des Paulusheims nicht weiter genießen.
Ende Februar 2019Andreas H. telefoniert mit den Pfarrern in Merzen und Hagen a.T.W.. Von diesen erhält er die Angaben von Theo Paul weitgehend bestätigt. Beide finden nicht, dass Pfarrer H. im Paulusheim verbleiben dürfe.
Herr Wiemker kündigt ihm an, dass das Paulusheim den Langzeitpflegevertrag kündigen werde. Andreas H. richtet sich auf eine juristische Auseinandersetzung ein.
17.3.2019An diesem Tag belästigt Pfarrer H. angeblich einen 50-jährigen Mann, der im Paulusheim als Pflegehilfskraft arbeitet, sexuell verbal und körperlich. Es wird später zu Protokoll gegeben, Pfarrer H. hätte geäußert viele Male mit ihm geschlafen zu haben und sei beim Bettenmachen plötzlich aus seinem Sessel aufgestanden und habe versucht, den Mann von hinten an seine Genitalien gefasst.
Anmerkung: es gibt im weiteren Verlauf verschiedene Darstellungen, die sich widersprechen. Eine Rekonstruktion im Zimmer von Pfarrer H. lässt den geschilderten Tathergang in den Augen der rechtsanwaltlichen Vertretung von Pfarrer H. unwahrscheinlich erscheinen. Eine verbale Belästigung, auch ggf. durch ein Missverständnis, kann aber niemand ausschließen. Der betroffene Mitarbeiter ist der deutschen Sprache begrenzt mächtig.
25.3.2019Das Paulusheim kündigt den Langzeitpflegevertrag mit Pfarrer H. und erhebt Vorwürfe der sexuellen Belästigung einer etwa 50-jährigen Pflegehilfskraft durch Pfarrer H..
Januar – September 2019 Andreas H. spricht mehrfach mit insgesamt 3 Pflegemitarbeiterinnen des Paulusheims über das Verhalten Pfarrer H.. Es werden keinerlei Vorwürfe benannt. Die Pflegemitarbeiterinnen wurden im Dezember von Andreas H. über die Vorwürfe gegen seinen Onkel informiert und reagierten professionell.
Januar – März 2019In der Zeit nach dem 6.12.2018 sind weitere Vorwürfe gegen Pfarrer H. im Bistum eingetroffen, die zwischen Januar und März 2019 der Glaubenskongregation „zur Verfügung zu stellen waren“. Dies erfährt Andreas H. am 1.10.2020 formell durch ein Schreiben von Diozesanrichter Schweer.
Die weiteren Vorwürfe wurden ohne die vorgesehene Anhörung (s. „Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz„, S. 146 Abs. 4 an die Glaubenskongregation gesandt. Etwaige „gewichtige Gründe“, die gemäß obiger Regelung gegen eine vorherige Anhörung sprechen, werden Andreas H. oder Pfarrer H. nicht bekannt gemacht.
April 2019 – September 2020„Danach erstreckt sich eine Zeit, in der aus Rom keine Mitteilung an das Bistum mehr kam. Erst Ende Februar 2020 und nach wiederholten Nachfragen über den Stand der Dinge erhielt der Bischof den Auftrag aus Rom, Ihren Onkel mit den eben genannten weiteren Vorwürfen konfrontieren zu lassen, die oben genannten Unterlagen sollten Ihrem Onkel nunmehr zur Kenntnis gebracht werden. Dann brach die Corona-Pandemie aus, ein Treffen mit Ihrem Onkel zwecks einer Anhörung wurde unmöglich.“
So informiert Diozesanrichter Schweer Andreas H. am 1.10.2020.
April 2019Das Paulusheim kündigt Termine für eine Angehörigensprechstunde mit den betreuenden PflegerInnen an. Andreas H. bittet um einen Termin und wird mit Bezug auf die Vorwürfe an seinen Onkel abgelehnt. Erst nach einer Intervention über den Justiziar des Bistums willigt Franz Paul in einen Termin ein.
16.4.2019Andreas H. sagt dem Bischof bei einer Begegnung in Gellenbeck zu, sich das Altenpflegeheim „der Alexianer“ in Münster anzuschauen. Dies macht er zusammen mit seiner Mutter und seinem Onkel an diesem Tag.
Er wird darüber aufgeklärt, dass es sich bei der Einrichtung nicht um ein Altenpflegeheim sondern um eine Unterbringung für geistig behinderte Menschen jeden Alters handelt. Weder seien dort für Pfarrer H. geeignete soziale Kontakte noch eine Therapie zu erwarten.
Andreas H. hat von dem Haus einen – für seinen Zweck – wirklich guten Eindruck, es kommt aber aus den oben genannten Gründen sowie der nahezu doppelten Kosten für die dort übliche Intensivbetreuung nicht als Wohnort für Pfarrer H. in Frage.
16.4.2019Am Tage des Besuchs in Münster findet Nachmittags auch die Angehörigensprechstunde im Paulusheim statt. Die Gesprächspartner von Andreas H. sind Herr Franz Paul, der Heimleiter, und ein Mann, der ihm als Herr S. vorgestellt wird. Er stellt sich als Diplompädagoge vor und ist nicht in der Pflege beschäftigt.
Herr Paul teil ihm mit, dass man Pfarrer H. wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe von den regelmäßigen Sportstunden ausgeschlossen habe. Auch dürfe er nicht mehr an Spiel- und Zeitungsrunden teilnehmen – er müsse dies aufgrund der Ablehnung durch Mitbewohner und Mitarbeiter des Hauses akzeptieren.
Er wiederholt die Vorwürfe der sexuellen Belästigung eines Mitarbeiters durch Pfarrer H.. Andreas H. teilt ihm mit, dass sein Onkel diese Vorwürfe vehement bestreitet.
Herr Paul teilt ihm ferner erneut mit, dass sich Pfarrer H. einer Therapie unterziehen müsse.
17.4.2019Herr Franz Paul konfrontiert Pfarrer H. im Beisein des angeblich belästigten Mannes sowie Herrn S. mit einem Protokoll der angeblichen Vorgänge vom 17.3.2019.
8.5.2019Der sich belästigt gefühlte Mann stellt Strafanzeige gegen Pfarrer H.
15.6.2019Andreas H. bittet Bischof Bode um Erklärung seiner öffentlichen Bekanntgabe von Taten seines Onkels in den 60er – 90er Jahren. Bisher sind ihm nur Tatvorwürfe aus Merzen bekannt, die sich nicht auf die 60er Jahre beziehen können
24.6.2019Der Justiziar des Bistums, Herr Wiemker, erläutert in einem Antwortschreiben: Pfarrer H. war vom 1.4.1966 bis zum 31.3.1969 als Kaplan in Dalum eingesetzt. Danach war er vom 1.4.1969 bis zum 31.5.1972 als Kaplan in Rhede tätig. In einer Gremiensitzung der Pfarreiengemeinschaft Geeste am 27.3.2019 wurde von Gremienmitgliedern über das Verhalten des früheren Kaplans H. in der Gemeinde Dalum berichtet. Was die Gremienmitglieder berichtet haben schreibt Herr Wiemker nicht.
Er referenziert jedoch auf konkrete Vorwürfe von 3 ehemaligen Messdienern aus seiner Heimatstadt Rhede. Welche Vorwürfe unterbreitet werden konkretisiert Herr Wiemker nicht.
Juni / Juli 2019Andreas H. sucht vorsorglich ein neues Altenpflegeheim für Pfarrer H.. Dabei informiert er die in Frage kommenden Heime in und rund um Osnabrück offen über die Hintergründe der Person Pfarrer H.. Von 30 angeschriebenen Heimen reagieren viele nicht, etwa 10 senden mit oder ohne Bezug auf die geschilderten Hintergründe eine Absage. Andreas H. erhält schließlich eine Zusage von einer evangelischen Einrichtung für betreutes Wohnen. Dort wird eine entsprechende Entscheidung im Vorstand aus „christlichen Erwägungen“ heraus getroffen.
August / September 2019Die Parteien einigen sich unter Vermittlung des Landgerichts Osnabrück auf einen bis zum 30.11. widerrufbaren Vergleich. Andreas H. kauft Möbel, bereitet die Wohnung mit seinem jüngsten Sohn vor und organisiert den Umzug.
Andreas H. akzeptiert auch abschließend einen durch den Rechtsanwalt seines Onkels verhandelten Strafbefehl zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung an einem Pflegehilfe-Mitarbeiter, um Pfarrer H. die Anstrengungen eines entsprechenden Verfahrens zu ersparen.
Oktober / November 2019 Pfarrer H. zieht Anfang Oktober in seine neue Wohnung. Die ersten Wochen laufen gut – Andreas H. lässt die Widerspruchfrist des Vergleichs verstreichen und holt am 30.11.2019 die letzten Sachen aus dem Zimmer seines Onkels im Paulusheim.
17.2.2020Aus dem Internet erfährt Andreas H. aus dem Bistum Osnabrück, dass die kirchenrechtliche Verfolgung der weiteren seinem Onkel vorgeworfenen Taten weiter läuft und schon im Mai 2019 ein Abschluss „in den nächsten Tagen“ von Bischof Bode erwartet wurde. Andreas H. schreibt dem Bischof und fragt:

1. Auf welcher (kirchen)rechtlichen Grundlage haben Sie die Entlassung aus dem Klerikerstand beantragt?
2. Welche Gründe haben Sie (konkret) für die Entlassung meines Onkels vorgebracht?
3. Welchen Bearbeitungsstand hat das Verfahren in Rom? Sie erwarteten im Mai 2019 offenbar einen Abschluss innerhalb weniger Tage.
4. Bei welcher Stelle wird es unter welchem Aktenzeichen bearbeitet? Wer ist Ansprechpartner (Name, Adresse) ?
17.2.2020Ebenfalls am 17.2.2020 beantwortet Andreas H. das Schreiben Herrn Wiemkers vom 24.6.2019. Er bittet um Nachweise zu den weiteren Taten seines Onkels. Konkret erfragt er Unterlagen zur Diskussion im Pfarrgemeinderat Geeste sowie Protokolle zu den Aussagen der drei ehemaligen Messdiener aus Rhede.
24.3.2020Herr Wiemker, der Justiziar des Bistums Osnabrück, antwortet auf die Schreiben von Andreas H., dass die weitere Verfolgung aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich sei und sich ein Treffen verbiete. Zu gegebener Zeit würde in beiden von Andreas H. angesprochenen Themen die Angelegenheiten weiter vorangetrieben.
Seine Fragen werden Andreas H. nicht beantwortet.
14.9.2020Der Richter am Kirchengericht des Bistums Osnabrück, Stefan Schweer, informiert Andreas H., dass er mit der Kommunikation zum „kirchenrechtlichen Verfahren“ mit der Glaubenskongregation in Rom befasst sei.
Er teilt ihm mit, dass Pfarrer H. – so sähen es die kirchlichen Normen vor – die vorgeworfenen Umstände im Gespräch mitgeteilt werden müssten und bittet ihn um ein Gespräch mit seinem Onkel in dessen Wohnung oder „in Domnähe“. Auf dieser Basis könne Pfarrer H. Onkel dann eine „Verteidigungsschrift“ einreichen.
15.9.2020Andreas H. reagiert zunächst verärgert. Nach so langer Zeit keine Entschuldigung für die Verzögerung. Die Erwartung, dass Vorwürfe von dem Vernehmen nach 16 Personen ausschließlich „im Gespräch“ mitgeteilt werden und man dann darauf schriftlich reagieren soll. Kein Verstehen für die lang andauernde Last. Möge das Böse von Herrn Schweer ablassen, schreibt er.
1.10.2020Nach einem Anrufversuch am Vortag schreibt Herr Schweer an Andreas H. in einer Email, dass ein Schreiben zu ihm unterwegs sei, dass das Aktenzeichen des Verfahrens bei der Glaubenskongregation und die Kontaktdaten von drei als Verteidiger seines Onkels in Frage kommenden Kirchenrechtlern in Süddeutschland enthalte. Entsprechende Kirchenrechtler in Norddeutschland seien nicht bekannt. Andreas H. möge einen Anwalt für seinen Onkel beauftragen und sich über diesen für alles weitere an die Glaubenskongregation wenden.
Auf einige weitere Fragen zu seinem Schreiben vom 14.9.2020 zur Klärung der kirchenrechtlichen Situation schreibt Herr Schweer dann Abends eine ausführliche Email zum Zeitverlauf des Verfahrens, ohne allerdings konkret auf die Fragen von Andreas H. einzugehen. Diese zeitlichen Verlaufsinformationen sind in diese Zeittafel eingearbeitet.
Herr Schweer teilt Andreas H. abschließend mit, dass der Bischof von Osnabrück nicht mehr Herr des Verfahrens sei und „von hier aus nichts mehr unternommen werden kann“. Herr Schweer schließt: “ Ich kann und werde mich über das hier Geschilderte hinaus nicht weiter äußern, wofür ich um Verständnis bitte.“

Der aktuelle Status (4.10.2020):

  • Ein erstes kirchenrechtlichen Verfahren gegen meinen Onkel wurde durch ein Disziplinardekret des Bischofs von Osnabrück im November 2018 abgeschlossen.
  • Ich warte seitdem auf eine weitere kirchenrechtliche Anklage, die vom Bischof von Osnabrück seit nunmehr fast 2 Jahren mehrfach öffentlich angekündigt wurde. Sie soll gemäß des Bischofs bis zur Entlassung aus dem Priesteramt und Entzug der Pension führen. Ich hoffe, dass sie bald erfolgt und das Verfahren der Kirche zu Lebzeiten meines Onkels abgeschlossen wird.
  • Zuletzt wurde ich im Oktober 2020 vom Diozesanrichter des Bistums Osnabrück gebeten, mich selbst darum zu kümmern und mich über einen Anwalt an die Glaubenskongregation in Rom zu wenden.